Als Leitungswasser gilt Wasser, dass aus den festverlegten Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung, aus den sonstigen mit dem Rohrsystem festverbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung oder aus den Anlagen der Warmwasser-oder Dampfheizung  bestimmungswidrig ausgetreten ist.

 

Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und

Bodens des Grundstücks, Gebäudes oder seiner

Bestandteile durch Ausuferung oberirdischer - stehender

oder fließender - Gewässer oder durch Witterungsniederschläge.