Als Leitungswasser gilt Wasser, dass aus den festverlegten Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung, aus den sonstigen mit dem Rohrsystem festverbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung oder aus den Anlagen der Warmwasser-oder Dampfheizung bestimmungswidrig ausgetreten ist.
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und
Bodens des Grundstücks, Gebäudes oder seiner
Bestandteile durch Ausuferung oberirdischer - stehender
oder fließender - Gewässer oder durch Witterungsniederschläge.